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Oft gestellte Fragen

und unsere Antworten

Was muss ich zur Anmietung mitbringen?

Zur Anmietung wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (max. 2 Jahre alt) und ein gültiger Führerschein (mindestens 1 Jahr alt) benötigt. Außerdem benötigen Sie die vorher mit Ihnen besprochene Kaution in Form von Bargeld.

Welche Leistungen sind im Mietpreis enthalten?

Im Preis enthalten sind die Kosten für Ölverbrauch, Wartung, Kfz-Verbrauchsmaterial enthalten.
Kraftstoffkosten gehen zulasten des Mieters.

Kann ich die Mietdauer verlängern?

Eine Verlängerung der Mietdauer ist nach Verfügbarkeit und Einverständnis des Vermieters grundsätzlich möglich. Bitte setzen Sie sich dazu mit uns rechtzeitig telefonisch in Verbindung. Bei kurzfristigen Anfragen einer Verlängerung kann es eventuell möglich sein, dass wir keine Mietverlängerung Ihnen garantieren können, da unser Fuhrpark eine begrenzte Auswahl an Fahrzeugen etc. hat.

Können Ihre Fahrzeuge an einem anderen Ort als der Anmietstation abgegeben werden?

Nein.

Muss der Mieter des Fahrzeuges auch der Fahrer sein?

Nein, es ist möglich einen abweichenden Fahrer einzutragen. Sollten mehrere Fahrer gewünscht sein, können diese zusätzlich zum Mieter das Fahrzeug führen.

Muss ich den Zustand des Fahrzeugs bei Anmietung überprüfen?

Wir überprüfen gemeinsam mit Ihnen den Zustand des Fahrzeugs bei Anmietung und dokumentieren diesen, um nachträgliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Kann ich eine bestehende und evtl. angezahlte Reservierung ändern oder stornieren?

Ja, Sie haben die Möglichkeit, Ihre Reservierung telefonisch zu ändern (Verfügbarkeit vorausgesetzt) oder zu stornieren. Bitte beachten Sie, dass evtl. Stornogebühren anfallen können und durch Änderung der Reservierung ein anderer Mietpreis entstehen kann. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Kann man bei Ihnen auf Rechnung zahlen?

Eine Bezahlung auf Rechnung bieten wir leider nicht an. Jedoch steht unseren Firmenkunden, nach mehreren zuverlässigen Vermietungen, die bequeme Zahlung per SEPA-Überweisung zur Verfügung. Firmen-/Gewerbekunden, die eine Rechnung erhalten, müssen zudem auch keine Kaution in Form von Bargeld hinterlegen.

Ist eine Anzahlung vor Anmietung notwendig?

Ja. Wir nehmen vor jeder Vermietung eine vorher mit Ihnen abgesprochene Kaution in Form von Bargeld entgegen. Diese Kaution wird nach Schadenfreier Rückgabe mit dem Bruttoendpreis Ihres Mietfahrzeuges verrechnet. Den Restbetrag der hinterlegten Kaution erhalten sie selbstverständlich mit einem Kassenbeleg zurück.

Muss ich das Fahrzeug nach Benutzung tanken?

Grundsätzlich erhalten Sie unsere Fahrzeuge bei Anmietung vollgetankt zur Verfügung (Ausnahme: Sonderregelungen). Das Fahrzeug ist dann nach der Nutzung wieder vollzutanken. Sollten Sie das Fahrzeug bei der Abgabe nicht vollgetankt haben, berechnen wir zusätzlich Treibstoffkosten, je nach Nutzfahrzeug liegen die Treibstoffkosten zwischen 0,25 € – 0,38 € brutto.

Ist es möglich bei der Fahrzeuganmietung zwischen Benzin- und Dieselfahrzeugen zu wählen?

Nein. Unsere Nutzfahrzeuge (Transporter) sind allesamt Dieselfahrzeuge. Unsere PKW tanken ausschließlich Benzin.

Sind die Kraftstoffkosten bereits in den Tarifen enthalten?

Nein, die Kraftstoffkosten sind nicht in den Kosten der Anmietung enthalten.

Kann man mit Ihren Fahrzeugen, Anhängern, Wohnmobile etc. ins Ausland fahren?

Ja, aber: Beabsichtigte Grenzüberschreitungen müssen bei Reservierung angefragt werden. Einschränkungen bei bestimmten Fahrzeugen und einigen Zielländern sind vorhanden. Sie bekommen von uns bei Auslandsfahrtenden die original Zulassungsbescheinigung und eine „grüne Versicherungskarte“ für das jeweilige Mietfahrzeug ausgehändigt. Bei Verlust der Dokumente werden die Erstattungskosten, sowie die Neubeschaffungskosten Ihnen in Rechnung gestellt.
Extras / Zubehör
 Anhängerkupplung
Sie benötigen an Ihrem Nutzfahrzeug eine Anhängerkuppel, dann bitten wir Sie diese bei Anfrage oder bei Buchung unbedingt vorher anzugeben, um für Sie das richtige Fahrzeug zu reservieren. Denn nicht alle unsere Fahrzeuge sind mit Anhängerkupplung ausgerüstet.
Automatikgetriebe
Momentan führen wir keine Fahrzeuge mit Automatikgetriebe.
Packdecke, Sackkarre, Verzurrgurt, Adapter etc.
Das Buchen des Zubehörs ist generell möglich. Bitte erfragen Sie die Mietkosten des jeweiligen Zubehörs bei unserem Mitarbeiter vor der Vermietung.

Kann ich meinen Mietwagen außerhalb der Öffnungszeiten zurückgeben?

Ja, an unserem Büro ist ein Briefkasten für die Schlüsselrückgabe. Am Tag der Vermietung oder bei Mietvertragsabschluss geben wir Ihnen Auskunft über den Ablauf der Rückgabe.

Was muss ich tun, wenn ich technische Probleme mit meinem Mietwagen habe?

Im Pannenfall oder Schadenfall rufen Sie bitte umgehend uns an. Wir werden Sie dann über die weitere Vorgehensweise informieren.

Gibt es eine Kilometerbeschränkung?

Wir bieten Tarife mit beschränkter Kilometerzahl an. Bei Kilometerüberschreitung wird eine Extragebühr für alle Kilometer erhoben, die über die freigegebenen Kilometer hinausgefahren wurden. Der Tarif wird bei Anmietung gewählt. Nachträgliche Wandlung ist nicht möglich. Die einzelnen Tarife sind untereinander nicht kombinierbar.

Sind Ihre Fahrzeuge mit Werbung beklebt?

Nein.

Was mache ich, wenn ich etwas im Fahrzeug vergessen habe?

Wenden Sie sich an Ihre an uns und fragen nach, ob wir bei der Abnahme etwas gefunden haben.

Ich habe mit dem Mietwagen ein Ticket bekommen. Was nun?

In der Regel werden die Mieterdaten bei Ordnungswidrigkeiten an die Behörde zur Zahlungseinforderung weitergeleitet. Sollten wir gezwungen sein, in Vorleistung zu treten, so berechnen wir Ihnen die verauslagten Gebühren zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr weiter.

Wer haftet für Ordnungswidrigkeiten während meiner Miete?

Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haften Sie als Fahrzeugmieter unbeschränkt für sämtliche im Zusammenhang mit Verkehrs- und Ordnungsvergehen entstehende Kosten und Gebühren. Wir geben die Mieterdaten, wie diese bei der Anmietung angegeben und akzeptiert wurden, an die anfragende Behörde weiter.

Ich habe die Ordnungswidrigkeit nicht verursacht, sondern nur den Mietwagen gezahlt. Muss ich trotzdem die Strafe und die Aufwandspauschale zahlen?

Bitte informieren Sie die Behörde, wenn der Fahrer von dem Mieter abweicht. Die Aufwandspauschale wird automatisch dem Mieter des Fahrzeuges berechnet und muss an uns gezahlt werden. Es ist irrelevant, wer diese Überweisung vornimmt. Wir werden den Fahrer dazu nicht informieren.

Berechnet der Autoverleih WAND GmbH eine Aufwandspauschale für die Bearbeitung der Strafzettel?

Ja, wir berechnen eine Aufwandspauschale in Höhe von 9,90 € zuzüglich der aktuell geltenden Mehrwertsteuer.
Eine Kopie der Behördenanfrage erhalten Sie zusammen mit unserem Schreiben.

Warum wird diese Gebühr berechnet?

Die berechnete Gebühr ist eine Aufwandspauschale für die Bearbeitung eines Verkehrsverstoßes. Wir erhalten von den Behörden meist sehr unterschiedliche Schreiben, was uns eine Automatisierung nur sehr begrenzt ermöglicht. In den überwiegenden Fällen müssen die Daten individuell ermittelt werden. Die Bearbeitung der entsprechenden Anfragen ist für unsere Mitarbeiter mit erheblichem internen Aufwand verbunden. Aus diesem Grund sehen wir uns leider gezwungen, die uns dadurch entstandenen Mehrkosten direkt an die eigentlichen Verursacher weiterzugeben. Wir verzichten bewusst darauf, diese zusätzlichen Kosten in unsere Preisgestaltung einzubeziehen – nur so können wir Ihnen auch weiterhin unsere Fahrzeuge zu attraktiven Preisen anbieten. Die Höhe der Aufwandspauschale ist unabhängig von der Höhe des Bußgeldes.

Kann ich die Aufwandspauschale umgehen, wenn ich Ihnen die Ordnungswidrigkeit schon im Vorfeld melde?

Gern nehmen wir Ihre Informationen entgegen. Jedoch mindert dies nicht den Aufwand, welchen wir mit der Bearbeitung der Behördenanfrage haben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Aufwandspauschale dennoch berechnet wird.

Ich habe die Ordnungswidrigkeit nicht begangen/das Fahrzeug war nie am Tatort. An wen muss ich mich wenden?

Bitte legen Sie Einspruch bei der zuständigen Behörde ein. Wird Ihrem Widerspruch stattgegeben, werden wir unsere Aufwandspauschale stornieren.

Bußgelder im Ausland?

Bitte informieren Sie sich vor der Einreise ins Ausland über die länderspezifischen Verkehrsordnungen und die damit verbundene rechtzeitige Bezahlung von Maut- und Straßenbenutzungsgebühren. Diese sind nicht Vertragsbestandteil und vom Mieter zu zahlen. Sollte es nicht möglich sein, Ihre Daten an die zuständigen Behörden zu senden, bezahlen wir das Bußgeld und berechnen es Ihnen weiter.

Wie gehe ich in einem Schadenfall vor?

Bitte nehmen Sie mit uns unbedingt Kontakt zu jeder Zeit auf. Bitte lesen Sie zum Vorgehen bei Schadenfällen die Informationen auf Ihrem Mietvertrag sowie in unseren allgemeinen Vertragsbedingungen. Wir bitten Sie, uns im Zuge des Ausfüllens unseres Schadenberichts alle Informationen über den genauen Hergang und alle Daten der Beteiligten mitzuteilen. Nur so ist es uns möglich, eine korrekte und zügige Regulierung vorzunehmen.

Warum muss ich die Polizei in Schadenfällen hinzuziehen?

Die Polizei ist grundsätzlich nach einem Schadenereignis im Rahmen Ihrer vertraglichen Aufklärungspflicht zu informieren. Sie kann alle notwendigen Informationen und Adressdaten aufnehmen und ggf. Verstöße eines Verkehrsteilnehmers dokumentieren.